Wir bieten u.a. zu folgenden Themen unsere Beratung und Unterstützung an:
- Allgemeine Lebensprobleme / Alltagsbewältigung
- Beziehungsprobleme
- Trennung / Scheidung
- Sexualisierte, körperliche und psychische Gewalt
- Häusliche Gewalt
- Pro-aktive Beratung nach polizeilicher Wegweisung (anerkannte Beratungsstelle
nach §201a Landesverwaltungsgesetz)
- Sozialrechtliche Fragen z.B. zu ALG II
- Persönliche Lebenskrisen
- Probleme mit Behörden
- Alleinerziehung
- Essstörungen
Wir möchten Ihnen gerne zwei Beratungsangebote näher vorstellen:
Beratung bei häuslicher Gewalt und Beratung bei Konflikten während einer Schwangerschaft
und nach der Geburt eines Kindes:
Beratung bei Häuslicher Gewalt
Wir beraten Frauen, die von ihrem Partner körperlich, seelisch oder sexuell misshandelt oder bedroht
werden.
Wenn betroffene Frauen sich selbst an uns wenden, bieten wir an:
- Hilfestellung und Beratung
zur Erhöhung von Schutz und Sicherheit für die Frau und ihre Kinder
- Information
über mögliche Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz und über eine Anzeige
- Unterstüzung
bei der Planung weiterer rechtlicher Schritte
- Begleitung
zur polizeilichen Vernehmung, zur Rechtsanwältin und Gerichtsverhandlung
- Unterstützung
beim Formulieren und Einbringen von Anträgen bei Gericht
- Hilfestellung
bei Behördengängen
- Weitervermittlung
an andere Einrichtungen (Frauenhäuser, Therapie. etc.)
In Schleswig-Holstein kann die Polizei einen gewalttätigen Partner mit sofortiger Wirkung der Wohnung
verweisen.
Im Landesverwaltungsgesetz ist geregelt, dass die Polizei die Daten des Opfers an eine anerkannte
Beratungsstelle übermitteln muss.
Im Kreis Pinneberg gibt es einen Beratungsverbund aus Frauentreff Elmshorn, Frauennetzwerk Pinneberg
und Frauenhaus Wedel, der für die Beratung nach Wegweisung zuständig ist.
Nach einer polizeilichen Wegweisung versuchen wir Kontakt zu den von Gewalt betroffenen Frauen
aufzunehmen und ihnen Beratung und Unterstützung anzubieten.
Wir bieten auch Angehörigen, die Betroffene unterstützen wollen, Beratung an.
Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG
Schwangerschaftskonfliktberatung
Wir bieten Frauen / Paaren eine Beratung an,
- die unsicher hinsichtlich der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung
der Schwangerschaft sind
- die ungewollt schwanger sind und die Beratungsbescheinigung für einen
Schwangerschaftsabbruch benötigen
- die nach einem Schwangerschaftsabbruch Fragen oder Probleme haben
Beratung und Unterstützung für Schwangere / Paare und für
Familien nach der Geburt des Kindes
- über finanzielle Hilfen z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld II, Unterhalt,
Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Erziehungsgeld, Mutter und Kind
Stiftung
- bei psychosozialen Problemen z.B. bei traumatisierten oder suchtkranken Müttern oder bei
Erziehungsproblemen
- bei familiären Problemen z.B. Angst vor den Eltern, Problemen in der Partnerschaft / Ehe
oder bei Generationskonflikten
- zu Rechtsfragen z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Beistandschaft
- Begleitung in der Zeit der Pränataldiagnostik
- Begleitung nach Fehlgeburt
- über Hilfen für allein erziehende Frauen und / oder minderjährige Mütter
- bei der Wohnungssuche
- zur Situation in der Schule, am Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz
- bei Behördengängen oder beim Ausfüllen von Anträgen
Beratung / Gruppen / und Veranstaltungen auch zu Themen wie:
- Freundschaft
- Liebe
- Sexualität
- Menstruation
- Verhütung
- Familienplanung
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- Schwangerschaft
- Geburt
- Elternschaft lernen
Unsere Beratung ist kostenlos und anonym.
Um Wartezeiten zu vermeiden ist eine telefonische Terminabsprache sinnvoll.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 04121 / 6628
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